Frequently asked questions

FAQs

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  • Was ist das TWW?

    Das TRAININGS-& WEITERBILDUNGSZENTRUM WOLFENBÜTTEL e. V. wurde am 13. Juni 1995
    als sogenanntes An-Institut der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (heute Ostfalia
    Hochschule für angewandte Wissenschaften) gegründet.
    Es ist ein eingetragener Verein und  wird entsprechend den rechtlichen und fiskalischen Vorschriften
    als förderungsberechtigte anerkannte gemeinnützige Einrichtung für Weiterbildung von Verbänden,
    Firmen und Privatpersonen unterstützt.
    Das TWW erweitert durch sein Tätigkeit das Studienangebot der Ostfalia Hochschule für angewandte
    Wissenschaften. Durch das TWW werden Ein- und mehrtägige Seminare und weiterbildende akkreditierte
    Fernstudiengänge wie diese Masterstudiengänge.

  • Was ist eine Hybridvorlesung?

    Hybride Lehrveranstaltungen ermöglichen die flexible Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, die im Hörsaal oder Seminarraum durchgeführt werden. Hierbei findet die Lehre vor Ort statt, wird aber beispielsweise über eine Webkonferenz auch Teilnehmenden zu Hause zugänglich gemacht.

  • Infotage für Masterstudiengänge - gibt es sowas?

    Na klar - außerhalb von "Corona" mindestens 2x im Jahr im TWW in Wolfenbüttel.
    Die Termine stehn immer auf der Startseite.
    Zur Zeit finden die Infotage online statt. Termine auf der Startseite.

  • Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

    Online über das Portal der Ostfalia Hochschule
    Link: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/

  • Welche Unterlagen benötige ich für meine Bewerbung?

    Auf dem Online Bewerberportal werden die erforderlichen Unterlagen angegeben. Von Ihrem Diplom bzw. Bachelorzeugnis genügen vorerst Fotokopien. Bitte eine beglaubigte Version nachreichen.

  • Zulassung zum Studium

    Die Zulassung zum Studium ist das Angebot der Hochschule, den Studiengang  studieren dürfen, nachdem die Voraussetzungen geprüft wurden, die aus der Bewerbung hervorgehen. Kaufmännisch gesehen könnte man die Bewerbung mit einer Anfrage, die Zulassung mit dem Angebot und die Immatrikulation mit der Annahme des Angebotes vergleichen.

  • Wann erhalte ich die Zulassung?

    Nach Bewerbungsschluss werden die Bewerbungen durch das Immatrikulationsamt geprüft. Die Zulassungen erhalten Sie ca. 8-14 Tagen ab Bewerbungsschluss.

  • Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis und die Zugangsdaten?

    Nach erfolgreicher Immatrikulation wird der Studierendenausweis durch das Rechenzentrum ausgestellt, ebenso die persönlichen Zugangsdaten. Diese werden am ersten Vorlesungstag den Studierenden persönlich ausgehändigt

  • Erhalte ich als MasterstudentIn auch ein Niedersachsenticket?

    Für Studierende eines Fern-, Online-oder Weiterbildungsstudiengangs ist ein Niedersachsenticket nicht erhältlich. Ihr habt aber die Möglichkeit, eine VRB-Semesterkarte (Regionalticket) nachträglich zu erwerben. Nähere Infos findet Ihr unter folgendem Link: asta.ostfalia.de/index.php/service/semesterticket

  • Was muss ich bei der Beantragung eines Urlaubssemesters beachten?

    Eine Studentin/ein Student kann bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn, auf ihren/seinen schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen ist. Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Die Studentin/der Student kann während der Dauer des Studiums eines Studiengangs in der Regel für nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden.

  • Wie bzw wann erhalte ich den Gebührenbescheid?

    Nach erfolgreicher Immatrikulation wird der Gebührenbescheid ab Semesterstart durch das Immatrikulationsamt ausgestellt und per Post zugestellt.

  • Kann ich auch Veranstaltungen als Gasthörer besuchen?

    Grundsätzlich ja. Die Entscheidung über eine Gasthörerschaft wird nach Kapazität pro Studiengang von der jeweiligen Fakultät getroffen. Hierfür ist der Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen. in welchem das Einverständnis der jeweiligen DozentInnen und des jeweiligen Studiendekans einzuholen ist. Bitte Ihren Antrag an das TWW senden. Wir leiten Ihren Antrag entsprechend weiter. Eine Nachricht bzw. Zulassung erhalten Sie vom Immatrikulationsamt.
    Bitte mit der/dem jeweiligen/m StudienkoordinatorIn vorab in Verbindung setzen.
    Die Gasthörergebühr beträgt bei einer Belegung bis zu vier Semesterwochenstunden (SWS) 50,-€, bei mehr als vier SWS 100,-€ (maximale Anzahl 10 SWS).
    Informationen hierzu erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro.

  • "Schnuppervorlesung" - Ist es möglich sich vorab in eine Vorlesung zu setzen?

    Ja. Bitte mit der/dem jeweiligen/m StudienkoordinatorIn vorab in Verbindung setzen.